Was Sie umlegen dürfen — und was nie
Zwei Posten stehen in fast jeder fehlerhaften Abrechnung, und beide sind ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen: die Verwaltung und die Instandhaltung. Wer sie umlegt, macht die ganze Abrechnung angreifbar.
Sechs Monate — die Frist, die noch kürzer ist
Nach der Zwölfmonatsfrist der Betriebskostenabrechnung kommt die unbekanntere und schärfere: Ansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren in sechs Monaten. Gerechnet ab dem Tag, an dem Sie den Schlüssel zurückbekommen.
Die Wohnungsgeberbestätigung — vier Angaben, zwei Wochen
Ein Formular, das nebenbei ausgefüllt wird und für das man bis zu 1.000 Euro zahlen kann. In einem Fall sogar bis zu 50.000. Was wirklich hineingehört, steht in vier Nummern.
Zwölf Monate — und dann ist die Nachforderung weg
Die Betriebskostenabrechnung hat eine Frist, die härter ist als die meisten im Mietrecht: Läuft sie ab, ist die Nachzahlung verloren. Nicht gemindert, nicht gestundet — verloren. Und man merkt es erst, wenn man sie stellen will.
