Die Wohnungsgeberbestätigung — vier Angaben, zwei Wochen

Ein Formular, das nebenbei ausgefüllt wird und für das man bis zu 1.000 Euro zahlen kann. In einem Fall sogar bis zu 50.000. Was wirklich hineingehört, steht in vier Nummern.

Die Bestätigung gehört dem Meldewesen, nicht dem Mieter. Wer sie als Gefälligkeit ausstellt, haftet dafür.

Wozu es sie gibt

Seit dem 1. November 2015 kann sich niemand mehr allein durch eigene Angaben anmelden. § 19 BMG verpflichtet den Wohnungsgeber — also in aller Regel die Verwaltung — dabei mitzuwirken und den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

Der Grund war handfest: Scheinanmeldungen. Wer nirgends wirklich wohnt, ist für Behörden, Gläubiger und Gerichte nicht erreichbar.

Die vier Angaben

§ 19 Abs. 3 BMG zählt abschließend auf, was die Bestätigung enthalten muss. Es sind vier Nummern, nicht mehr und nicht weniger:

1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers — und wenn dieser nicht der Eigentümer ist, zusätzlich den Namen des Eigentümers. Das betrifft jede Verwaltung, die für einen Eigentümer handelt.

2. Das Einzugsdatum.

3. Die Anschrift der Wohnung.

4. Die Namen der meldepflichtigen Personen — also aller, die dort einziehen, nicht nur des Hauptmieters.

Was nicht hineingehört, ist alles andere: keine Miethöhe, keine Vertragsdauer, keine Angaben zu Personen, die nicht einziehen. Die Meldebehörde bekommt, was sie braucht.

Die Frist

Der Mieter muss sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Die Bestätigung muss also innerhalb dieser Frist vorliegen — sie ist die Voraussetzung dafür, dass er seiner eigenen Pflicht überhaupt nachkommen kann.

Praktisch heißt das: Sie gehört zur Schlüsselübergabe, nicht in den Stapel, der nächste Woche abgearbeitet wird.

Und beim Auszug?

Meistens gar nicht. Eine Abmeldung ist nur noch nötig, wenn jemand ins Ausland zieht oder keine neue Wohnung im Inland bezieht. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich am neuen Ort an — und braucht dafür die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers, nicht Ihre.

Nach einer Auszugsbestätigung wird trotzdem oft gefragt. Sie auszustellen ist nicht verboten; nur verlangen kann sie in diesen Fällen niemand.

Was es kostet, wenn es schiefgeht

Wer die Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — Geldbuße bis 1.000 Euro (§ 54 Abs. 2 BMG).

Deutlich teurer wird die Gefälligkeit: Wer eine Wohnanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt, obwohl dort niemand einzieht, riskiert nach § 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 54 BMG eine Geldbuße bis 50.000 Euro. Der freundliche Gefallen für den Bekannten, der nur eine Adresse braucht, ist der teuerste Fehler in diesem Text.

So löst Domanta das

  • Zwei Wochen, und niemand fragt nach

    Die Bestätigung lässt sich direkt aus der Mieterakte ausstellen, ohne auf eine Anfrage des Mieters zu warten. Einzugsdatum und Mieter kommen aus dem Vertrag — bei der Schlüsselübergabe ist sie in wenigen Handgriffen fertig.

  • Eine der vier Angaben fehlt

    Ohne Einzugs- oder Auszugsdatum und ohne meldepflichtige Person stellt Domanta die Bestätigung gar nicht erst aus. Name und Anschrift der Verwaltung kommen aus den Stammdaten; wer fremdes Eigentum verwaltet, wird im Formular an den Namen des Eigentümers erinnert.

  • Mitbewohner und Kinder fehlen

    Vorbelegt sind alle Mieter des Vertrages, und das Formular bittet ausdrücklich darum, Kinder und Mitbewohner zu ergänzen.

  • Die Gefälligkeit für eine leere Adresse

    Eine Bestätigung entsteht nur aus einem Mietverhältnis, das in Domanta angelegt ist. Für eine Wohnung, in die niemand einzieht, führt kein Weg zum Papier.

  • Im Zweifel zählt der Nachweis

    Domanta hält fest, wer die Bestätigung wann ausgestellt hat. Sie trägt den Briefbogen der Verwaltung und liegt im Portal des Mieters bereit; eine E-Mail sagt ihm Bescheid.

Erstgespräch anfragenWas Domanta kann

Quellen

  1. § 19 BMG — Mitwirkung des Wohnungsgebers
  2. § 17 BMG — Anmeldung, Abmeldung (Zweiwochenfrist)
  3. § 54 BMG — Bußgeldvorschriften

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 19. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Er nennt Paragrafen, weil sie zum Thema gehören — ob sie auf Ihren Fall passen, entscheidet Ihr Fall.